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   VGH Bayern, 15.12.2008 - 6 ZB 05.721   

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VGH Bayern, 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 (https://dejure.org/2008,73009)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 (https://dejure.org/2008,73009)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 6 ZB 05.721 (https://dejure.org/2008,73009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; vertragliche Leistungspflicht; Wechsel des Eigentums am Grundstück; Anrechenbarkeit der Vorausleistung; Zusage der Anrechnung; Gesetzesänderung bezüglich der Anrechenbarkeit; Treu und Glauben; Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2008 - 6 ZB 05.721
    Da aus dem Wesen der Vorausleistung als einer Zahlung "zur Anrechnung" auf die zukünftige Erschließungsbeitragsschuld folgt, dass ihre Berücksichtigung im endgültigen Heranziehungsverfahren der persönlichen Beitragspflicht zuzuordnen ist (BVerwG vom 16.9.1981 DVBl 1982, 73/75), kann sie vertraglich nicht "grundstücksbezogen" vereinbart werden; die Vertragsparteien können allenfalls - etwa durch Regelungen für den Fall einer Rechtsnachfolge oder eines sonstigen Eigentumswechsels - dieser Gesetzeslage Rechnung tragen.

    Bedenkt man dies, gibt der Kaufvertrag zwischen Beklagter und Voreigentümer des Klägers, auf dessen die Vorausleistung betreffenden Teile die genannten Grundsätze übrigens anzuwenden sind (BVerwG vom 16.9.1981 a.a.O.), keinerlei Anhaltspunkt für einen von der Gesetzeslage abweichenden Regelungswillen.

    Aus dem Anrechnungscharakter der Vorausleistung ergab sich auf dieser Basis, dass im Falle eines Verlustes des Eigentums am Grundstück der mit der Zahlung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden konnte, weil die endgültige (persönliche) Beitragspflicht zulasten eines anderen entstehen würde, so dass dem Vorausleistenden ein Erstattungsanspruch zustand (BVerwG vom 16.9.1981 a.a.O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2008 - 6 ZB 05.721
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils wären anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (BVerwG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2008 - 6 ZB 05.721
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils wären anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (BVerwG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • VGH Bayern, 01.08.2013 - 6 ZB 12.1818

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung durch Voreigentümer vor Inkrafttreten

    Da das Baugesetzbuch keine Übergangsregelung zur Anrechnung von Vorausleistungen enthält, die vor dem 1. Juli 1987 erbracht worden sind, kann es mangels Entschädigungsregelung nicht solche Vorausleistungen erfassen, bei denen vor seinem Inkrafttreten bereits ein Rückzahlungsanspruch des Vorausleistenden entstanden ist (BayVGH, B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 8; OVG Hamburg, B.v. 25.1.1996 - Bs I 43.95 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 11.11.1991 - 3 B 959.90 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 21 Rn. 44).

    Letzteres ist hier der Fall, weil der Eigentumswechsel auf den Rechtsvorgänger des Klägers B. im Versteigerungsverfahren bereits 1985 stattgefunden hat, so dass im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ein Rückzahlungsanspruch des Vorausleistenden, Herrn K., entstanden ist, der nicht mit der endgültigen Beitragsschuld des Klägers verrechnet werden konnte (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1981, U.v. 16.9.1981 - 8 C 1.81 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 8).

    Die Beklagte ist nicht gehalten, abweichend von der gesetzlichen Lage den Kläger so zu stellen, als sei die Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag (anteilig) anzurechnen (BayVGH, B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 9).

    Es besteht kein sachlicher Grund, die von Herrn K. gezahlte Vorausleistung, die nach dem Eigentumswechsel an diesen zu erstatten gewesen wäre, dem Kläger als Dritten zugutekommen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v.18.2.2013 - 6 ZB 11.864 - juris Rn. 6; B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 9; U.v. 8.3.1979 - 123 VI 78 - VGH n.F. 32, 138/139, 140).

  • VG Augsburg, 15.05.2014 - Au 2 K 13.1281

    Anspruch auf Erstattung einer aufgrund notarvertraglicher Vereinbarung gezahlten

    Die von letzterem nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens erhobene Anfechtungsklage blieb ebenso erfolglos (VG Augsburg vom 20.1.2005 - Au 2 K 02.780) wie der nachfolgende Antrag auf Zulassung der Berufung (BayVGH vom 15.12.2008 - 6 ZB 05.721).

    Da im vorliegenden Fall - das Eigentum an dem beitragspflichtigen Grundstück ging vor dem 1. Juli 1987 vom Kläger auf den Ersteher über - die alte Rechtslage fort galt, war eine Anrechnung der vom Kläger erbrachten Vorausleistung auf die Beitragspflicht des Erwerbers nach der durch das Inkrafttreten des BauGB zum 1. Juli 1987 neu geschaffenen Rechtslage ausgeschlossen (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.1997 - 8 C 42.95 - NVwZ 1998, 294; BayVGH, B.v. 1.8.2013, a.a.O.; B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 21 Rn. 44).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09

    Eine durch den Ausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt als Annahme einer

    Eine Rechtsnachfolge der Klägerin in eine hierin möglicherweise zu erblickende Zusicherung, welche lediglich die persönliche Beitragspflicht des Zusicherungsadressaten beträfe (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.12.2008 6 ZB 05.721 Juris), hat nicht stattgefunden.
  • VG Augsburg, 24.05.2012 - Au 2 K 11.304

    Eine den Erlass einer Erschließungsbeitragsforderung gemäß § 135 Abs. 5 Satz 1

    Die von letzterem nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Anfechtungsklage blieb ebenso erfolglos (VG Augsburg vom 20.1.2005 Az. Au 2 K 02.780) wie der nachfolgende Antrag auf Zulassung der Berufung (BayVGH vom 15.12.2008 Az. 6 ZB 05.721).
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